Widerspruch gegen die Zwangsregistrierung in der Pflegekammer Baden-Württemberg - Pflegekammer verhindern.

Einwendung gegen die Zwangsmitgliedschaft in Baden-Württemberg - So geht es


Informationen über den Widerstand gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer gibt es natürlich auch beim Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk)

Der bffk e.V. ist die Institution beim Thema Kammerzwang. Dort könnt ihr auch nachlesen, was in den Kammern tatsächlich abläuft.

 

Bundesverband für freie Kammern e.V.


Umfangreiche Informationen zum Thema findet ihr auch bei ver.di Baden-Würtemberg

ver.di Themenseite Pflegekammer Baden-Württemberg


 

Bitte sendet keine Widerspruchsschreiben mehr an die Petitionsstelle pflegekammer-stoppen.de

Ein Widerspruch geht nur noch über die Einwendung bei der Zwangsregistrierung.

 

Die Mitglieder der Grünen und die Mitglieder der CDU haben die kostenpflichtige Zwangsverkammerung von uns Pflegenden gegen die Stimmen der Opposition bereits durchgesetzt. Der Widerspruch läuft aktuell nur über die Einwendung.

 

Einsprüche, die mich trotzdem erreichen, werden selbstverständlich weitergeleitet, auch wenn der grün-schwarzen Landesregierung das lästig ist. Diese Einsprüche sind Eingaben von Steuerzahlern und Bürgern. Die Ämter müssen sich diese bearbeiten und beantworten. Sie haben aber keine Wirkung mehr - außer dass sich die Bürokraten im Ministerium damit beschäftigen müssen.

 

Ich kann mit Sicherheit sagen, dass weder die Mitglieder der Grünen noch die der CDU zu irgendeinem Zeitpunkt an einer wirklichen Meinung von uns Pflegekräften interessiert waren.

 

Post für die Abgeordneten

 

Alle Abgeordneten in Baden-Württemberg haben von mir noch einmal Post bekommen. Keine/keiner kann sich herausreden, sie hätten nicht gewusst was da passiert.

An den Reaktionen habe ich gemerkt, wir Pflegekräfte sind für die Politiker und Parteimitglieder, nur ein Stück »bewegliche Masse« zum eigenen Vorteil und Macht- und Postenerhalt. Die Verachtung für uns Pflegekräfte, die hinter dieser ganzen scheinheiligen Pflegewertschätzungsheuchelei steht, ist offensichtlich geworden.

Zugegeben, dass Schreiben ist etwas holprig. Es wurde recht schnell zusammengestellt und musst dann noch 143-mal gedruckt, unterschreiben und kuvertiert werden. Vorne ein Aufkleber drauf, damit jeder weiß worum es geht. Aber inhaltlich stimmt es.

Es ist ein persönliches Anschreiben an jede/n Abgeordnete/n. Das es hier um die jeweilige persönliche Verantwortung in der Sache geht, ist einigen wohl nicht klar geworden. Über die Reaktionen berichte ich separat.

 

Download Anschreiben April 2020

 

Aktion Baden-Württemberg

 

Alle eingegangenen Unterschriften sind selbstverständlich über das Sozialministerium an den Landtag geschickt worden. (Einschreiben) Alles was noch kommt wird ebenfalls dorthingelangen.

 

Heute Corona-Applaus, morgen Abzocke

In der zweiten Aprilwoche 2020 wollten die Grünen und die CDU die Pflegezwangskammer Baden-Württemberg beschließen.

 

Baden-Württemberg Umfrage: Es stinkt nach grünem Betrug

Diese Personalvertretungen in BaWü haben Post bekommen

Die Gewerkschaft verdi hat eine sehr gute Zusammenstellung zum Thema herausgegeben:

Krankenhaus-Information EXTRA von verdi - Juni 2016

Die aktuelle Themenseite für Baden-Württemberg von verdi

Die aktuelle Themenseite für alle Bundesländer von verdi


! Umfrage: Forderungskatalog an die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zugestellt

Die Sozialminister in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben Post von pflegekammer-stoppen.de bekommen.


 

 

Habt Ihr schon einmal selbst nachgelesen was zu den Aufgaben einer Kammer gehört? Dann klickt mal hier:

Was Ihr für Euer Geld bekommen würdet und vor allem, was nicht!


Artikel zu Baden-Württemberg gibt es hier (klick)


Warum ein NEIN zur Zwangsmitgliedschaft in einer Pflegekammer?

Diese Übersicht gibt es hier als Download zum aushängen.

  • Eine »Pflege-Zwangs-Kammer« bedeutet ein Berufsleben lang eine kostenpflichtige sog. »Mitgliedschaft«, meist auch dann, wenn man nicht im Pflegeberuf arbeitet.

  • Eine »Pflege-Zwangs-Kammer« bedeutet ein Berufsleben lang eine Fortbildungspflicht, für die man mit Sanktionen bedroht, selbst und auf eigene Kosten verantwortlich ist – meist auch dann, wenn man nicht im Pflegeberuf arbeitet.

  • Eine »Pflege-Zwangs-Kammer« legt die Verantwortung für die Existenz einer Berufshaftpflichtversicherung kostenpflichtig und mit Sanktionen bedroht auf die Pflegekräfte um.

  • Eine »Pflege-Zwangs-Kammer« kann über Berufsgerichte die Pflegekräfte, neben den staatlichen und zivilrechtlichen Verfahren, sanktionieren. Gegen diese kammereigenen Berufsgerichte müssen sich die Pflegekräfte juristisch verteidigen.

  • Der Arbeitgeber hat mit der Kammer nichts zu tun. Er muss weder die Kosten für den Beitrag übernehmen, noch die Fortbildungen bezahlen oder organisieren, noch muss er Personal für die Fortbildungen oder andere Belange bezogen auf die Kammer freistellen oder finanzieren. Dafür sind die Pflegekräfte komplett in ihrer Freizeit verantwortlich. Alle Kosten müssen privat von den Pflegekräften getragen werden.

     

  • Als staatliche Zwangseinrichtung ist, kann und darf eine berufsständische Kammer keinerlei Interessenvertretung für die examinierten Pflegekräfte sein oder übernehmen. Eine Pflegekammer ist eine vom Staat auf die Berufsgruppe übertragene interne Verwaltung. Sie ist eine Selbstverwaltung.

  • Eine »Pflegekammer« hat rein gar nichts mit einer Gewerkschaft, einem Betriebs- oder Personalrat oder einer Mitarbeitervertretung oder deren Aufgaben zu tun.

  • Eine »Pflegekammer« darf sich nicht für andere Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung oder sonstige Verbesserungen am Arbeitsplatz einsetzen.

  • Mit der Berufsgerichtsbarkeit einer »Pflegekammer« kann man lohnabhängig Angestellte oder »unbequeme« Pflegekräfte unter Druck setzen.

  • Eine »Pflegekammer« hat keinen Einfluss auf die tägliche Arbeit, da sie nicht in das Direktionsrecht des Arbeitgebers eingreifen darf.

  • Eine Pflegekammer ändert nichts an der Hierarchie im Arbeitsalltag

  • Eine »Pflegekammer« ist nur eine berufsinterne, kostenpflichtige Verwaltungseinrichtung. Sie kann, darf und wird nur die exam. Pflegekräfte (sonst niemanden) reglementieren, kontrollieren, sanktionieren und vor allem abkassieren.

  • Das Mitspracherecht (auch in der Vertreterversammlung), die viel propagierte »starke Stimme der Pflege«, bezieht sich nur auf die beruflichen Abläufe sowie die internen Organisations- und Verwaltungsvorgänge der Kammer.

  • Eine »Pflegekammer« darf nur über die beruflichen Abläufe der exam. Pflegekräfte berichten und auf Anfrage in gutachterlicher Weise Stellung nehmen und Vorschläge dazu unterbreiten. Sie hat, auch in Gremien, keinen fordernden Einfluss auf die (Gesundheits-) Politik, auf Kostenträger oder Einrichtungen.

  • Eine »Pflegekammer« ist kein einheitlicher Ansprechpartner für die Politik, da sie nicht »die Pflege« vertritt, sondern nur das Segment der examinierten Pflegekräfte zwangsverwaltet.

 

  • Eine »Pflegekammer« ist ein extrem lukrativer, gesetzlich gesicherter »Arbeitsplatz« für die Bürokräfte und Freizeitfunktionäre der Kammer – auf Kosten der Pflegekräfte.

  • Mit einer »Pflege-Zwangs-Kammer« kann man die vermeintlichen Interessen, Meinungen und Forderungen der Pflegekräfte kontrollieren, steuern und politische Defizite kaschieren.

  • In eine »Pflege-Zwangs-Kammer« kann man bequem Parteisoldaten einschleusen, um die Kammer von innen zu kontrollieren.

  • Mit der Pflichtfortbildung eröffnet sich für die Bildungseinrichtungen ein millionenschwerer Markt auf Kosten der Pflegekräfte. Mit gesetzlich garantierter Nachfrage.

  • Eine »Pflegekammer« ist ein Wahlwerbemittel der Politik.

 

In einer »Pflege-Zwangs-Kammer« sind nicht alle dabei. Es müssen nur alle bezahlen. Ein Berufsleben lang.

 

Eine »Pflegekammer« gibt es nicht weil sie durch einen Wert oder Nutzen entstanden ist, sondern nur weil es ein Gesetz gibt. Sie ist zu keiner Zeit von den betroffenen Pflegekräften beauftragt oder legitimiert.

Kammern können auch als öffentlich-rechtliche Körperschaften ohne Zwangsmitgliedschaft eingerichtet werden. Siehe Bayern. Examinierte Pflegekräfte sind ein nahezu vollständig lohnabhängiger Berufsstand. Für uns exam. Pflegekräfte gibt es keinen wirklichen Nutzen aus einer »Pflege-Zwangs-Kammer«.
Den Nutzen haben nur die Politik und die Zwangskämmerlinge.

Ein NEIN zur Zwangsmitgliedschaft schlägt keine Tür zu!
Im Gegenteil, es hält alle Türen offen!

 

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