Widerspruch gegen die Zwangsregistrierung in der Pflegekammer Baden-Württemberg

Was tun, wenn die Zwangsregistrierung kommt? Ein vorläufiger Fahrplan.

Abstimmung per Einwendung. Was ihr wissen solltet.

 

Die grün-schwarze Landesregierung hat angekündigt, dass es keine Pflegekammer (mit Zwangsmitgliedschaft) geben wird, wenn sich nicht mindestens 60% der betroffenen Pflegekräfte registrieren lassen. Andersrum: Es müssen also mehr als 40% der betroffenen Pflegekräfte eine Einwendung gegen die Registrierung einreichen, damit die Kammer nicht eingerichtet wird.

 

Wie das im Detail funktionieren soll, war bisher unklar. Die Formulierung »sich nicht registrieren lassen« klingt eher wie ein Wortspiel. So einfach ist das natürlich nicht. Die grün-schwarze Regierung von Baden-Württemberg hat sich inzwischen geäußert und ihren Plan zumindest etwas erläutert.

 

Die Pflegekräfte werden ohne ihr Wissen registriert. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die persönlichen Daten der betroffenen Pflegekräfte an den Gründungsausschuss weiterzugeben oder sie werden von dort abgefragt. Das Gesetz umgeht den Datenschutz auf elegante Weise. Da Kammern Körperschaften öffentlichen Rechts sind - genauso wie die GEZ oder deren Nachfolgekonstrukte - haben sie das Recht diese Daten z.B. von Behörden einzuholen. Dass jetzt private Einrichtungen und Firmen die Daten herausgeben müssen ist eine clevere Interpretation dieser Tatsache. Es ist fraglich, ob man das hier als Datenmissbrauch verhindern kann. In anderen Bundesländern hat das nicht funktioniert. Die Datenschutzbeauftragten der Länder könnten hier zeitweise »ertauben und erblinden«. Wir haben um eine Stellungnahme gebeten.

 

Irgendwann werdet ihr einen Brief zur erfolgten Zwangsregistrierung erhalten. Erst nach Erhalt des Schreibens könnt ihr eine Einwendung gegen die Registrierung einlegen. Dies wird laut der grün-schwarzen Landesregierung in dem Schreiben erklärt, höchstwahrscheinlich in Form einer Erklärung zum Rechtsbehelf.

 

Die Empfangsadresse für den Widerspruch soll im Schreiben genannt werden. Auch soll mitgeteilt werden, in welcher Form und mit welchen Angaben das Schreiben zu verfassen ist, damit der Einspruch eindeutig zugeordnet werden kann. Falls es inhaltlich möglich ist, werde ich hier ein Musterschreiben bereitstellen. Da sind jedoch noch einige Fragen offen.

 

Die Einwendung muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Registrierung abgegeben werden.

 

Es wird voraussichtlich möglich sein, die Einwendung digital abzugeben. Das Schreiben wird auch darüber informieren. Ob das empfehlenswert ist, angesichts der "digitalen Kompetenz" die unsere Behörden an den Tag legen und den Erfahrungen bei den Zwangsverkammerungen in anderen Bundesländern, wage ich zu bezweifeln. Persönlich ziehe ich da einen Widerspruch auf dem Postweg vor - unbedingt per Einschreiben mit Eingangsbestätigung.

 

Es ist unklar was die Begründung für die Einwendung bedeutet, ob sie auf ihren Inhalt überprüft und abgelehnt werden kann. Ebenso ist unklar, welche Gründe akzeptiert werden und wer für deren Prüfung verantwortlich ist. Anwälte könnten hier eine "wichtige Rolle spielen". Die grün-schwarze Landesregierung muss wohl noch eine Erklärung nachreichen.

 

Nachtrag dazu (30.08.2023): Laut Gesetzestext werden Einwendungen grundsätzlich auch dann zum Quorum gezählt, wenn die Begründung darin nicht anerkannt werden sollte. Mit anderen Worten, wird die Begründung der Einwendung – warum auch immer – nicht akzeptiert, so zählt die Einwendung trotzdem zu den Stimmen, die eine Pflegekammer ablehnen. Damit kann das Ergebnis des Quorums nicht durch eine Ablehnung der Gründe verändert werden.

 

Hier noch einmal die Kurzfassung (Stand 28.08.2023):

  • Abwarten bis der Gründungsausschuss die Registrierung schickt.

  • Prüfen ob die Daten darin stimmen.

  • Sofort die Einwendung gegen die Registrierung einreichen. (Nicht bis zu letzten Sekunde warten)

  • Bestätigen lassen, dass die Einwendung fristgerecht eingegangen ist und deren Wirksamkeit gegeben ist. Am sichersten per Einschreiben mit Rückschein. Von allen Dokumenten, die ihr einreicht, Kopien anfertigen.

 

Ich rate alle Dokumente und Schreiben im Zusammenhang mit der Zwangsregistrierung aufzuheben. Aus jahrelanger Erfahrung kann ich nur empfehlen den Kämmerlingen keinerlei Vertrauen entgegenzubringen. Alle Informationen hier stammen von der grün-schwarzen Landesregierung, die uns diese Kammer uns aufzwingen will. Deshalb ist es ratsam immer skeptisch zu bleiben.

 

Die künftige Existenz einer politisch verordneten Zwangsorganisation »Pflegekammer Baden-Württemberg« ist den Mitgliedern der meisten Pflegeverbände sowie den Mitgliedern von Grünen und CDU zu verdanken.

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