Kai Boeddinghaus vom bffk e.V. hat ein FAQ zum Umgang mit Beitragsbeischeiden speziell für die Betroffenen in Schleswig-Holstein verfasst. Grundsätzlich sind die darin enthaltenen Informationen auch auf andere Pflegezwangskammern übertragbar.
Wer überlegt Widerspruch einzulegen oder sogar zu klagen, sollte ich dies unbedingt vorher durchlesen.
bffk e.V.: FAQ zu den Beitragsbescheiden der Pflegekammer Schleswig-Holstein
Vor einer Klage empfehle ich dringend, mit dem bffk e.V. Kontakt aufzunehmen. Kammerzwang ist eine kleine spezielle Nische im Verwaltungsrecht, das die wenigsten Anwälte umfassend kennen. Beim bffk e.V. sind inzwischen sehr viele Erfahrungen aus vielen Prozessen zusammengetragen worden. Ein auf gut Glück durchgeführtes Verfahren, dass evtl. noch nach der ersten Instanz abgebrochen wird, kann mehr Schaden als Nutzen anrichten.