Verwaltungsgericht Mainz schafft die Demokratie defacto ab

 

Fast erwartungsgemäß hat das Verwaltungsgericht Mainz die Klage einer Kammerbetroffenen abgeschmettert, die sich gegen die staatlich angeordnete Zwangsverkammerung und die Zwangsbeiträge gewandt hatte. Solche Urteile sind schon des Öfteren ergangen. In den Jahrzehnten der Rechtsstreitigkeiten zu diesem Thema haben sich Kammern und Politik eine gute Grundlage geschaffen, um ihre luxuriösen Pfründe gegen Forderungen von demokratisch orientierten Personen zu verteidigen.

VG Mainz schafft die Demokratie defacto ab

 

Das Gericht erklärte der Klägerin, sie habe ein Gesamtinteresse und dass dieses um jeden Preis zwangsvertreten werden muss.



Interessant ist die Begründung, die das Gericht zu diesem Urteil gibt.

Denn mit dieser Begründung hebt das VG Mainz die Demokratie faktisch per Urteil auf. Eine Demokratie basiert auf der Tatsache, dass man sich seine Interessenvertreter nach Kompetenz und Nutzen aussucht und diesen ggf. auch die erteilte Legitimation entziehen kann. Damit wird verhindert, dass einer Person Meinungen und Forderungen zugeordnet werden, die sie nicht vertritt oder mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. So wird auch die Meinungsgleichschaltung durch Dritte verhindert.

Das gilt nach diesem Urteil nicht mehr. Wenn der Staat der Meinung ist, eine Personengruppe hat ein Gesamtinteresse (was das auch immer beinhalten soll), dann muss dieses mit allen Mitteln vertreten werden, ob die Betroffenen das wollen oder nicht. Die Tatsache, dass eine Betroffene hier sogar geklagt hat, bestätigt genau, dass es dieses Gesamtinteresse gar nicht gibt. Nicht die Betroffenen legen fest ob ein Bedarf besteht, sondern der Staat, gegen den diese Interessen vertreten werden sollen. Genau so funktioniert es auch bei den Pflegekammern. Die Berufsverbände, die kaum eine Rolle bei den Pflegekräften spielen, hatten die für sie Posten generierende Idee und die Politik, die maßgeblich für die Defizite in den Sozialberufen verantwortlich ist, hat plötzlich das Vorhandensein eines Gesamtinteresses festgelegt und ist der Meinung, dies müsse nun ausschließlich durch eine von ihr vorgegebene Institution vertreten werden.

Die Politik ordnet an, über wen die von der Politik zugewiesenen Interessen einer Personengruppe gegenüber Politik und Staat zu vertreten sind, und ein Verwaltungsgericht befindet das in einer Demokratie für richtig. Man darf staunen.

Folgt man dem Gericht, lässt sich dieses Gesamtinteresse nur mit einer Zwangsmitgliedschaft begründen. Man muss also unter Androhung von juristischen Übergriffen diese Kammer finanzieren, damit diese behaupten kann, sie wäre für die Vertretung dieses Gesamtinteresses legitimiert. Weiter kann man sich von der Demokratie kaum entfernen. Die Kämmerlinge müssen per Gesetz durchgefüttert werden, so wie man viele »Versorgungsfälle« in diesem Land aushalten muss. Daraus leitet sich weder ein Auftrag noch eine Legitimation ab. Aber diese will man ja auch gar nicht haben. Es reicht, wenn es irgendwie nach Legitimation aussieht.

»Ein Knast bleibt ein Knast, auch wenn ich einen Lagerbeirat einrichte.«

 

Alleine die Tatsache, dass eine solche Zwangskammer ein »Parlament« hat, macht diese nicht demokratischer. Die größten Unrechtssysteme dieses Planeten verfügen über sog. Parlamente und tragen den Begriff »Demokratisch« im Namen.


Die Kosten, die es vorher gar nicht gab, hält das Gericht für vertretbar. Die Belastung für die ungefragte Zwangsvertretung sei für die einzelne Pflegekraft nicht so hoch, dass dies zu einer Einschränkung führt. Nicht die Betroffenen bewerten den Grad der Einschränkung, sondern der die Kosten verursachende Staat. Wenn der Staat der Meinung ist, die Einschränkung ist nicht erheblich, dann hat die betroffene Person gefälligst das zu bestätigen und sich der Meinung anzuschließen. Wenn nicht, gibt es ja Gerichte die ihr das dann »vermitteln « und diese Person auf dem Weg der »Demokratie« führen. Jubeln und Bezahlen!

Das VG betont dabei auch, dass gegenüber den Kostenträgern (mit denen haben die Pflegekammern gar nichts zu tun!?!), anderen Berufsgruppen und Einrichtungen eine Interessenvertretung nicht auf Basis einer freiwilligen Mitgliedschaft möglich ist. Mit anderen Worten, eine Organisation die durch ihre Mitglieder legitimiert und beauftragt ist, kann keine Interessen einer Berufsgruppe vertreten. Eine Organisation die lediglich durch Zwangszahlungen und einen politischen Auftrag existiert, aber keinen Auftrag und keine Legitimation durch die Betroffenen hat, könne dies.
Da muss man doch die Frage stellen, warum wir in Deutschland ein Mehrparteiensystem haben und nicht einfach alle Bürger per Gesetz einer Einheitspartei zugewiesen werden, die dann die »Interessen« der Bürger wahrnimmt.

Die Qualitätssicherung und die demographischen Perspektive in der Berufsgruppe sind ein Problem das die Allgemeinheit betrifft und nicht nur die exam. Pflegekräfte. Trotzdem findet das Gericht es richtig, das die hier anfallenden Kosten nicht von den Nutznießern (also allen Bürgern des Landes) sondern ausgerechnet nur von den exam. Pflegekräften getragen werden, die bereits jetzt die größte Last des Systems tragen.

Die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, welches eine Selbstverwaltung (die den Begriff »Verwaltung« bereits im Namen trägt) zu einer Interessenvertretung umdeklariert, darf man da schon als eine Art Posse in der Rechtssprechung ansehen. Ein Verwaltungsgericht, welches eine Verwaltung nicht als Verwaltung erkennt, könnte einem fast ein Schmunzeln ins Gesicht treiben, wenn es nicht so traurig wäre.

Bei den Pfälzer Zwangskämmerlingen dürfte nach dem Urteil der Champagner geflossen sein. Können sie sich doch jetzt noch viel ungenierter an dem sauer verdienten Geld ihrer Opfer bedienen und die Nase endgültig bis zum Anschlag in die Höhe recken. Freunde haben sie sich bei den Pflegekräften so nicht gewonnen. Ob sich das nicht eines Tages persönlich rächt, bleibt abzuwarten.

Das Gericht bestätigt damit aber auch, dass es die Kammern nur gibt, weil es ein Gesetz gibt, welches mit aller Gewalt gegen die Pflegekräfte durchgesetzt werden muss. Nicht weil die Kämmerlinge einen Auftrag oder Legitimation von den exam. Pflegekräften haben, sondern weil die »politischen Freunde« ihnen ein Gesetz geschrieben haben.

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