Niedersachsen: Meinungsgleichschaltung als Ziel der rot-grünen Pflegezwangskammer

 

Ein unscheinbarer, aber offizieller Satz, erläutert die undemokratischen Absichten der Politik mit der Pflegezwangskammer.

 

Nierdersächsisches Demokratiedefizit

 

Eine Pflegekraft in Niedersachsen hat der Landesregierung ihre Ablehnung bezüglich der Annektion durch die rot-grüne (und jetzt auch von der CDU zu vertantwortende) Pflegezwangskammer Niedersachsen formuliert. Daraufhin erhielt sie ein mehrseitiges Schreiben einer Mitarbeiterin des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in der ihr mit den üblichen abgedroschenen Phrasen erklärt wurde, warum die politisch angeordnete Pflegezwangskammer so großartig und toll ist.

Selbstverständlich wurde darin diese politisch angeordnete Zwangsorganisation, die ihre Opfer mit Zwangsgeldern und juristischen Druck gewinnt, als »demokratisch legitimierte berufspolitische Vertretung« tituliert. Man kann es kaum fassen, dass ein solches Schreiben aus einem Ministerium eines demokratischen Landes kommt. Politpropaganda auf übelstem Niveau.

 

Ein weiterer Satz des Schreibens, der sich mit der Thematik der Zwangsregistrierung beschäftigt, fällt einem dabei besonders in Auge:

 

Damit die Pflegekammer für alle in der Pflege Beschäftigten sprechen kann, ist zunächst deren Erfassung und Registrierung erforderlich.

 

Stopp! Wie bitte? Was war das noch mal mit dieser Demokratie? Und nein, das steht da auch nicht in einem anderen Kontext.

 

Die Pflegezwangskammer kann schon alleine deswegen nicht für alle Betroffenen sprechen, weil sie gar nicht für alle in der Pflege Beschäftigten zuständig ist, sondern nur das Segment der exam. Pflegekräfte zwangsverwaltet. Hier scheint es selbst im Ministerium ein erhebliches Kompetenzdefizit zu geben. Da wollen die Ministerialen eine Kammer einrichten und wissen selbst nicht, für wen oder was diese zuständig ist.

 

Zudem soll diese politisch angeordnete Zwangsorganisation demnach für alle von ihr Betroffenen sprechen, nachdem diese Betroffenen unter Androhung von juristischen Übergriffen dort annektiert und unterworfen wurden.

Ein Satz und eine Einstellung zur Demokratie, wie man sie aus dem Ministerium für Gesundheitswesen der DDR erwartet hätte, nicht aus einem SPD geführten Ministerium in »West«-Deutschland.

 

Auf welcher Grundlage kann oder darf eine politisch angeordnete Zwangsorganisation für Betroffenen sprechen, wenn diese ihr gar keine Legitimation dazu erteilt haben? Aus einer Zwangszuweisung auf eine Legitimation zu schließen, hat schon »Erdoganeske« Züge. Diese Organisation kann für ihre Verwaltungsvorgänge sprechen, evtl. als Sprachrohr für ihre politischen Auftraggeber und Gönner oder sonst wen. Aber in keinem Fall für die unter Androhung juristischer Übergriffe zur Finanzierung gezwungenen exam. Pflegekräfte. Interessenvertreter sucht man sich nach Kompetenz und Fähigkeiten aus. Diese Eigenschaften treffen aber auf politisch angeordnete Zwangskämmerlinge nicht zu.

Dieser Satz beschreibt sehr klar, worum es Politikern und Befürwortern bei den Pflegezwangskammern wirklich geht. Es geht hier nicht um Interessenvertretung (was Kammern sowieso nicht dürfen) oder um eine starke Stimme der Betroffenen.

 

Es geht hier nur um einen Maulkorb und politisch angeordnete Meinungsgleichschaltung der exam. Pflegekräfte. Die Kammer ist für die Politik ein Mittel um demokratische Prozesse auszuhebeln und unbequeme Forderungen zu kontrollieren.

 

In diesem Punkt ist die niedersächsische Landesregierung wenigstens ehrlich.

 

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