In Mecklenburg-Vorpommern ist jeder Anstand verloren gegangen

 

Ein Sozialbericht voller statistischer Tricks und heißer Luft.

 

In Mecklenburg-Vorpommern geht man derzeit von 28.000 Pflegekräften aus. Um den Zustand der Pflege und deren Rahmenbedingungen abzuklopfen, wurde eine Umfrage gestartet und die Ergebnisse in einem Sozialbericht zusammengefasst.

Was auf den ersten Blick positiv und eigentlich ganz normal erscheint, ist bei genauer Betrachtung eine fragwürdige bis peinliche Veranstaltung.

»Wer die Umfrage in Auftrag gibt, der bestimmt auch wie das Ergebnis aussieht.« oder »Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.« Beide Sätze haben sich in Mecklenburg-Vorpommern bewahrheitet. Eigentlich müsste sich jede Politikerin, jeder Politiker in Grund und Boden schämen, seine Arbeit auf solche mit statistischen Taschenspielertricks aufgearbeiteten Umfrageergebnissen aufzubauen. Doch scheinbar ist der Politik inzwischen jeder Funke Anstand verloren gegangen, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Ziele geht.

 

Von den 28.000 Pflegekräften in 917 Unternehmen wurden nur 752 Personen befragt, deren Fragebogen man auch auswerten konnte. Man hatte demnach nur gut 30% der Unternehmen überhaupt erreicht und gerade einmal mit 2,7% der Betroffenen gesprochen. Mit wichtig klingenden Worten und rhetorischem Aufwand bemüht man sich im Sozialbericht, diesen Personenkreis als repräsentative Auswahl darzustellen.

 

Gesamtteilnehmerzahl Soziabericht MV 2015

 

Wie gering die Teilnehmerzahl im Vergleich zur Grundgesamtheit ist, verdeutlicht diese Grafik.

 

Damit kommen wir zu ...

 

Der Dreistigkeit erster Streich

Zielgruppe

 

Um sicherzustellen, dass nur »echte« Pflegekräfte an der Befragung teilnehmen, wurde ähnlich wie bei der »Farce-Befragung« in Rheinland-Pfalz ein Registrierungssystem durchgeführt, bei dem die Teilnehmer von ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung benötigten.

Damit hat man genau die gleich Methode angewendet, die schon in Rheinland-Pfalz das Ergebnis in die passenden Bahnen gelenkt hat. Wer in der Pflege arbeitet, der weiß, dass bei Vorgesetzten ein berufspolitisches Engagement nicht unbedingt beliebt ist. Schließlich steht man dann immer gleich im Verdacht auch eines gewerkschaftlichen Engagements. Bedenkt man nun, dass gerade im mittleren Verwaltungs- und Vorgesetztenbereich die Personen sitzen, die am lautesten nach einer Pflegekammer schreien (Verwaltungskräfte welche glauben, die praktischen Probleme der Pflege mit noch mehr Verwaltung lösen zu können oder für sich einen Luxusposten suchen), dann ist das eine ideale Filterfunktion um die Ergebnisse zu beeinflussen. Für diese Bürokräfte wiederum war es natürlich ein Leichtes an der Befragung teilzunehmen.

 

Dass dieses System funktioniert hat, zeigt ein Absatz im Sozialbericht:

[Zitat] Weit mehr als die Hälfte der Personen (58,0 %), die an der Erhebung teilnahmen, waren examinierte Pflegefachkräfte, ein Drittel (32,4 %) gehörte dem hochqualifizierten Pflegepersonal an. Weitere zehn Prozent waren Pflegehelfer/-innen oder Pflegeassistenten/-innen (7,9 %) bzw. sind dem un-, oder angelernten Personal (1,7 % ) zuzurechnen. [Zitat Ende].

Aus der darunter stehenden Tabelle konnte man entnehmen, was sich hinter dem schönen Begriff »hochqualifizierte Pflegekräfte« verbirgt: Über 32% der Befragten hatten ein Studium oder waren in leitender Position (PDL = Pflegedienstleitung). Spätestens hier hätte jedem auffallen müssen, das mit der Auswahl der Befragten etwas nicht stimmt. Selbst auf den Intensivstationen in den Universitätskliniken wird man eine Quote von 32% studiertem Pflegepersonal nicht im Entferntesten finden. Die im Pflegejargon »Hörsaalschwestern« genannten Kräfte sind derzeit noch eine Rarität auf den Stationen. Die meisten der Pflegekräfte mit Studium haben betriebswirtschaftliche oder Managementstudiengänge hinter sich gebracht, haben Pflegetheorie oder Pflegewissenschaften studiert. Sie sind damit formal zwar noch Pflegekräfte, in der Praxis aber reine Büro- und Verwaltungskräfte.

Damit ist klar, dass diese ganze Befragung nicht einmal ansatzweise einen repräsentativen Durchschnitt der in der Pflege Beschäftigten darstellt. Etwa ein Drittel der Befragten sind demnach Verwaltungskräfte und Vorgesetzte - bei einer Gesamtbefragungsquote von nur 2,7 % aller Betroffenen.

Würde man diese Verteilung auf die Realität übertragen, bedeutet das, auf jede Pflegedienstleitung kommen nur 2-3 Mitarbeiter/innen. In Wirklichkeit ist das Verhältnis durchaus im Bereich von 1 zu mehreren Hundert zu finden.

 

Ob das hier Inkompetenz oder Unwissenheit des Befragungsinstitutes war oder eher politisches Kalkül sei dahingestellt und macht im fragwürdigen Ergebnis keinen Unterschied. Das war jedoch nur der erste Streich.

 

Der Dreistigkeit zweiter Streich

Das Geld

 

In der Statistik werden zum Thema Zwangsbeiträge nur die Befragten analysiert, die einer Pflegekammer zugestimmt haben. Personen die eine Pflegekammer ablehnen sind aber zwangsläufig auch nicht bereit dafür Geld zu zahlen. Sie müssen daher in der Statistik auch bei der entsprechenden Gruppe berücksichtigt werden. Indem man diese Personen einfach aus der Statistik heraus gekürzt hat, erweckt man den Eindruck, über die Hälfte aller Pflegekräfte wären bereit Gelder für eine Kammer zu bezahlen. Tatsächlich sind aktuell aber nur 36% bereit irgendwelche Kosten zu tragen. Weitere 17% können sich gar keine Meinung bilden, weil sie gar nicht wissen, über welche Beträge sie hier abstimmen sollen.

 

 

Vergleichsansicht bei den Beitragszahlungen

 

Im Vergleich erkennt man, wie eine hohe Bereitschaft zur Beitragszahlung vorgegaukelt wird.

 

Tatsächliche Bereitschaft für Kammerbeiträge in Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Gleichzeitig hat man die Frage nach dem Zwangsbeitrag offen gelassen. Ein taktisch kluger Schachzug aus Sicht der Kammerinitiatoren. Dadurch erhält man völlig unverwertbare Aussagen zu diesem Punkt aber eine scheinbar hohe Zustimmung. Die Spannbreite schwankte von fünf Euro im Monat bis zur sensationellen Höhe vergleichbar den BG-Beiträgen! Gleichzeitig wirft man die Personen, die nur bereit sind einen sehr geringen Betrag abzugeben, in einen Topf mit den Personen, die einen extrem hohen Beitrag abgeben möchten. So erweitert man natürlich den Kreis derer, die einem Zwangsbeitrag generell zustimmen, dies bei einer ehrlichen Information über die Kosten und Folgekosten aber nie getan hätten. Viele der Zustimmenden sind nicht bereit, Beträge im Bereich von 10 Euro/Monat (120 Euro/Jahr) und mehr zu zahlen.

 

Wie abstrus und wertlos die dort veröffentlichten Ergebnisse sind, kann man an Aussagen wie »5% vom Brutto« oder »5% vom Gehalt« erkennen. Wenn die Befragten nur einmal grob überschlagen hätten, wie viel Geld sie dann monatlich von ihrem Nettolohn überweisen müssten, dann hätten sie sich wohl niemals zu einer solchen Aussage hinreißen lassen. 5% vom Brutto, das entspräche fast einem ganzen Netto-Monatsgehalt pro Jahr! Nur für die Berufsverwaltung. Das wirft kein gutes Licht auf unseren Berufsstand, lässt aber erkennen, was für »Spitzenkräfte« hinter den Pflegekammern stehen. Zum Vergleich, die Gewerkschaften nennen 1% vom regelmäßigen Bruttogehalt als Beitrag. Und das bringt schon viele an die Leistungsgrenze.

 

Erstaunliche Beitragsvorstellungen im Sozialbericht 2015

 

Die Folgekosten sind bei der Befragung wieder ganz verschwiegen worden. Eine ehrliche Umfrage hätte darauf hingewiesen, dass man mit Kosten in Höhe von ca. 300 Euro bis schätzungsweise 800 Euro pro Jahr aus dem privaten Portemonnaie rechnen muss. Den spätestens, wenn die Pflichtfortbildungen kommen, müssen diese als Kosten, mit allen Nebenkosten für den Einzelnen, dazu gerechnet werden. Von der Diskussion über die Berufshaftpflicht und einer Rechtsschutzversicherung mal ganz abgesehen. Es ist daher unredlich, nur die offenen Zwangsbeiträge für die Verwaltung, von denen man in Wirklichkeit schon längst weiß, dass sie voraussichtlich bei ca. 120 Euro im Jahr oder mehr liegen, in die Befragung einzubeziehen.

 

Das immerhin 128 Befragte gar keine Aussage zu dem Thema abgegeben haben ist nachvollziehbar. Würden Sie einen Blankoscheck unterschreiben?

 

Das ganz unter den Vorzeichen der fragwürdigen Information (wie auch der nächste Streich beschreibt) und der Tatsache, dass der Kreis der Befragten zu knapp einem Drittel aus Bürokräften besteht.

 

 

Der Dreistigkeit dritter Streich

Die Fehlinformation

 

Im Anhang des Sozialberichtes findet man ein Informationsblatt zur Pflegekammer, das den Befragten einige Dinge erklären sollte. Darin findet man z.B.:

[Zitat]

Was ist eine Pflegekammer nicht?

Eine Pflegekammer ist keine Arbeitgebereinrichtung. Sie vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Pflege.

[Zitat Ende]

 

Mit dieser kurzen Aussage wird bewusst der falsche Eindruck erweckt, eine Pflegekammer wäre eine Interessenvertretung für die »Arbeitnehmer« (Beschäftigten) bzw. für die Pflegekräfte generell. Zwar wird oberhalb noch erklärt, dass eine Pflegekammer keine tarifvertraglichen Aufgaben übernehmen darf, aber die Interessenvertretung von Beschäftigten bzw. der Pflegekräfte ist viel mehr als nur ein Tarifvertrag.

Als staatlich angeordnete Zwangseinrichtung ist, kann und darf eine Pflegekammer keine Interessenvertretung sein, sondern ist nur eine künstlich geschaffene Verwaltung des ausschließlich examinierten Personals. In einer Demokratie können Interessenvertreter nicht von Staatswegen angeordnet werden. Das machen Diktaturen.

 

Aus diesem Grund wird im Heilberufsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern (sowie in allen anderen Bundesländern) auch nichts über Interessenvertretung oder Vergleichbares geschrieben. Im »§4 Aufgaben« des am Ende des Berichtes verlinkten Heilberufsgesetzes findet sich nichts, was auch nur ansatzweise auf eine Interessenvertretung der Betroffenen hinweist. In diesem Gesetz findet man wie in allen andern Bundesländern auch, nur: Reglementieren, Kontrollieren, Sanktionieren und vor allem Abkassieren.

Man darf davon ausgehen, dass auch hier die Pflegekräfte bzw. die Befragten bewusst getäuscht werden sollen, um eine positive Einstellung gegenüber einer Kammer zu haben.

Die Tatsache, dass knapp 74% der Befragten eine Kammer als Interessenvertretung bezeichneten, zeigt, dass diese vorsätzliche Falschinformation angekommen ist. Was nicht im Gesetz steht, darf eine Kammer auch nicht machen. Damit ist sie eben keine Interessenvertretung.

 

Dass man an kritischen Stimmen kein Interesse hat, sieht man auch an den Links am Ende des Sozialberichtes. Es werden nur Einrichtungen aufgeführt, die eine Zwangskammer befürworten. Kritische Organisationen wie der bffk e.V. wurden erst gar nicht aufgeführt. Ein übler Trend, der sich in vielen Bundesländern fortsetzt. Man spricht einfach nicht mit Kritikern oder schweigt sie tot, also scheint es auch keine Kritik zu geben. Ein erschreckender Umstand in einem demokratischen Land.

 

Fazit:

Anhand dieser Befragung kann man erkennen, der rot-schwarzen Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern und den Initiatoren der Pflegezwangskammer geht es überhaupt nicht um die Interessen der Pflegekräfte oder um eine Stärkung der Pflege. Hier geht es nur darum, mit allen Mitteln eine Zwangskammer mit gut dotierten Posten auf Kosten der Pflegekräfte einzurichten. Dazu bedient sich die Politik der Akteure der Pflegeverbände, welche bei den echten Pflegekräften durchgefallen und gescheitert sind. Personen, die skrupellos genug sind, die eigenen Berufskolleginnen und Kollegen (sofern das Wort Kollegin/Kollege hier nur Ansatzweise passen würde) zu verkaufen und abzukassieren, um sich dank politischer Freunde einen schönen, luxuriösen Wichtigtuerposten zu sichern. Mit dieser Umfrage soll mit politischer Skrupellosigkeit eine Zwangskammer irgendwie durchgedrückt und »pro forma« demokratisch legitimiert werden.

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