Für die Aufgaben der Pflegekammer braucht man keine Zwangsmitgliedschaft

 

Vergleicht man die Aufgaben einer Pflegekammer mit freiwilliger Mitgliedschaft mit einer Pflegezwangskammer, dann stellt man mit erstaunen fest: Es gibt überhaupt keinen Grund für eine Zwangsmitgliedschaft. Eine Kammer auf freiwilliger Basis ist praktisch genauso effektiv, streckenweise sogar effektiver, wie eine Zwangskammer. Nur, dass sie keine Pflegekräfte frustriert und den Pflegeberuf noch unattraktiver macht. Im Gegenteil, weil der Kammer der bürokratische Wasserkopf, die profilneurotischen Wichtigtuer und die »Taschenvollstopfer« fehlen, ist diese sogar erheblich glaubwürdiger als die »Zwangsgelderpressenden Bürokratenversorgungsanstalten«.

 

Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer vom Bundesverband freier Kammern e. V. hat hier einen Vergleich der Leistungen der beiden Organisationsformen zusammengestellt.

 

 

Aus diesem geht wunderbar hervor, dass die Leistungen einer freiwilligen Kammer wie in Bayern, sogar in entscheidenden Punkten deutlich besser sind als, die Leistungen der selbstverliebten Zwangskammern.

 

Auffällig ist vor allem, dass eine auf Freiwilligkeit basierende Kammer tatsächlich als Interessenvertretung agieren kann. Im Gegensatz dazu sind staatlich-politisch angeordnete Zwangsvereinigungen in einer Demokratie keine Interessenvertretungen. Letzteres wäre in sich ein Widerspruch. Es sei denn, man hat ein ernstes Problem mit der Demokratie. Die beruflichen Belange, um die sich die Zwangskammer Kümmern »darf«, sind nur die Berufsbildinternen Verwaltungsvorgänge. So wie in den Kammeraufgaben in den Heilberufegesetzen beschrieben. Alles was darüber hinausgeht, ist nicht deren Aufgabe.

 

So sind die freiwilligen Kammern für alle Angehörigen der Pflegeberufe da. Nicht nur für die exam. Pflegekräfte. Mit guten Gewissen kann man sagen, der größte Teil der Pflege in Deutschland wird nicht von exam. Pflegekräften erbracht. Sehr viele Berufsgruppen sind in die Pflege involviert. Hier kann eine freiwillige Kammer deutlich mehr Leistung erbringen.

 

Streitschlichtung? Welche Streitigkeiten soll denn eine Kammer schlichten? Da die Kammer nur für berufsbildinterne Verwaltungsaufgaben zuständig ist, kann sie auch nur bei solchen Themen schlichten. Ob man sich in einem solchen Fall nicht eher an professionelle Mediatoren wendet als an die Verwaltungskräfte der Zwangskammer, sei dahingestellt. Und wenn es juristisch wird, ist die Kammer sowieso raus. Ob ein Gutachten der Kammer (sofern sie dafür überhaupt zuständig ist) nicht als Befangen gilt, muss im Einzelfall auch erst einmal überprüft werden. Für alle Streitigkeiten am Arbeitsplatz oder im Arbeitsrecht sind die Kammern grundsätzlich nicht zuständig.

 

Finanzierung durch alle – also die Nutznießer und nicht die Leistungserbringer. Die Pflegekräfte werden durch eine freiwillige Kammer nicht gegen ihren Willen in eine kostenpflichtige, staatlich-politisch angeordnete Zwangsorganisation genötigt. Damit wird auch die Finanzierung der Kammer nicht auf die gebeutelten Pflegekräfte umgelegt, sondern durch staatliche Finanzierung, von den Nutznießern, also den jetzigen oder künftigen Pflegebedürftigen getragen.

 

Die Pfälzer Oberkämmelinge brüsten sich gerade damit, dass die Pflegekammern jetzt auch bei den »neuen« MDK-Einrichtungen per Gesetz ihren Platz haben. Schön, das haben die freiwilligen Kammern aber ebenso. Und gerade da wird es interessant. Die Zwangskämmerlinge dürfen sich dabei nur zu den Themen äußern, die ihnen die Aufgaben im Heilberufsgesetz vorgeben und gleichzeitig ausschließlich die exam. Pflegekräfte betreffen. Die freiwillige Kammer, kann im Mitgliederauftrag auch darüber hinaus gehen.

 

Fazit:

Kammern ohne Mitgliedschaftszwang sind sogar leistungsfähiger als die Zwangskammern. Sie haben keinen profilneurotischen Wasserkopf, müssen keine Pflegekräfte erpressen und könne diese nicht schikanieren. Damit fügen sie dem Berufsstand keinen weiteren Schaden zu. Sie sind durch engagiert und motivierte Mitglieder getragen. Eine Mitgliedschaft kann ein Qualitätsmerkmal sein. Sie haben ein umfassenderes Aufgabenfeld und dürfen sich tatsächlich für die Pflege und die Pflegeberufe einsetzen. Die sonstigen Aufgaben sind nahezu die Gleichen. Die Pflegekräfte sind aber nicht frustriert und durch die Zwangszuweisung nicht noch weiter demotiviert.

 

Das die Oberwichtigen in und hinter den Pflegezwangskammern die freiwilligen Kammern so vehement ablehnen hat einen einfachen Grund: Man kann seine Profilneurose und Machtgelüste nicht ausleben und sich nicht die Taschen vollstopfen.

Diese Website nutzt in einigen Bereichen technische Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Diese Cookies werden nicht für Werbezwecke oder zum Tracking verwendet.  Mehr Informationen
Einverstanden!