Die bewusst verschwiegenen Kosten

 

Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern kostet nicht nur die Gelder, die man abhängig vom Lohn an die Verwaltungskräfte abführen muss (Zwangsbeiträge). Es werden auch erhebliche, nicht lohnabhängige Kosten generiert. Eine Zwangskammer wird Pflichtfortbildungen einführen, die von den Pflegekräften, üblicherweise nach einem Punktesystem, erbracht werden müssen. Werden diese Fortbildungen nicht nachgewiesen, dann geht man mit Zwangsgeldern und Sanktionen gegen die Betroffenen vor. Um diese Fortbildungen müssen sich die Pflegekräfte selbst kümmern und diese auch (incl. aller Nebenkosten wie z.B. Fahrtkosten) bezahlen. Und wenn der gesetzlich garantierte Markt der Zwangsfortbildung erst einmal eingerichtet ist, bricht erwartungsgemäß die Goldgräberstimmung aus.

Siehe auch: Das millionenschwere Geschäftsmodell Pflichtfortbildung

 

Dazu kommen noch Verwaltungskosten. Eine Kernkompetenz der Kämmerlinge ist das Abkassieren. Für jeden Verwaltungsvorgang, für jede Bescheinigung wird man wieder zur Kasse gebeten werden.

 

Bereits jetzt ist das Thema Berufshaftpflicht im Gespräch. Als Pflegekraft ist man dann per Gesetz verpflichtet, diese nachzuweisen. Man kann von Glück reden, wenn der Arbeitgeber eine Versicherung mit ausreichendem Schutz abgeschlossen hat. Das ist keineswegs sicher. Ansonsten muss man diese selbst abschließen und bezahlen. Siehe auch: Berufshaftpflicht - weitergedacht

 

Die Kammern haben die Berufsgerichtsbarkeit. Als Pflegekraft kann man künftig nicht nur wie bisher strafrechtlich oder natürlich dem Patienten gegenüber zivilrechtlich haftbar gemacht werden, sondern kann bei (angeblichen) Versorgungs- oder Behandlungsfehlern auch durch die Kammer juristisch angegriffen und sanktioniert werden. In Schleswig-Holstein sind dabei Sanktionen bis 20.000 Euro möglich. Für uns Pflegekräfte ein zusätzliches Risiko, das über eine bestehende Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung nicht abgedeckt wird. Zur Absicherung von Risiken können so Kosten für eine weiter Rechtsschutzversicherung folgen.

 

Diese und andere Folgekosten, die man aktuell noch gar nicht erkennen kann, müssen von den Pflegekräften privat finanziert werden. Genauso wie die Fortbildungen in der Freizeit erbracht werden müssen. Die Arbeitgeber haben damit überhaupt nichts zu tun und können zu nichts verpflichtet werden.

 

Das hier leicht Kosten von 300 – 800 Euro oder sogar mehr im Jahr anfallen, kann sich jeder leicht ausrechnen. Und das ein Berufsleben lang.

 

Jeder, der sich für eine Pflegekammer starkmacht, egal ob Funktionär oder Politiker, ist sich dessen bewusst und möchte mit voller Absicht diese Kosten und Risiken auf die Pflegekräfte übertragen.

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