Corona ist kein Thema einer Pflegekammer

 

Pflegekammern sind Berufsbildverwaltungen (daher Selbstverwaltungen) für den an der Pflege beteiligten Teil der ausschließlich examinierten Pflegekräfte. Die Aufgabe ist die Überwachung, Kontrolle und Zulassung zum Beruf und der Berufsausübung der ausschließlich examinierten Pflegekräfte. Das, was hier sonst die Sozialministerien machen. Sonst nichts. Und nur zu diesen Verwaltungsvorgängen darf sich die Kammer in erläuternder Weise äußern. Sonst nichts. Wer in das Heilberufsgesetz schaut, wird dort genau das als einzige Aufgabe finden. Das trifft übrigens auch auf die Ärztekammern zu.

 

Corona, SARS-CoV2, COVID-19 oder wie es auch genannt wird, ist eine Infektionskrankheit im Sinne des Berufsbildes. Nicht mehr oder weniger. Wer den Beruf erlernt hat, der muss wissen, wie man mit Infektionskrankheiten generell umgeht und unter den entsprechenden Bedingungen Patienten versorgen können. Damit ist die Aufgabe des Berufsbildes und der dazugehörigen Verwaltung beendet.

 

Die Probleme die COVID-19 verursacht, liegen in der Organisation in den Einrichtungen. Hoher Materialaufwand, hoher Personalaufwand, Belastung des Personals, strukturelle Anforderungen, Nachschubprobleme, extrem hoher Hygienestandard, Testungen usw. Auch die Frage nach der Impfung z.B. ist ein wichtiges Thema. Aber eben nicht Thema der Berufsbildverwaltungen.

 

Alle diese Dinge gehören in den Organisationsbereich der Einrichtungen und zuständigen Behörden. Hygienevorgaben, Quarantänebestimmungen usw. kommen durch das Gesundheitsamt, Ressourcenbereitstellung (da gehört alles von Personal über Räumlichkeiten bis Material dazu) obliegt der Führung der Einrichtungen. Alle Aufgaben, die beim Thema COVID-19 zu erledigen und zu meistern sind, haben nichts mit den Berufsbildverwaltungen »Pflegezwangskammern« zu tun.

 

Forderungen um Defizite bei der Durchführung zu verhindern, dürfen bestenfalls die Aufsichtsbehörden wie die Gesundheitsämter und Sozialministerien und vor Ort natürlich die Personalvertreter stellen.

Die Kammern haben das nicht einmal zu bewerten oder zu kommentieren, da es nicht in ihren Aufgabenbereich gehört.

 

Die Kammern verwalten nur das Berufsbild. Nicht die Umstände unter denen der Beruf ausgeübt wird!

 

Auch wenn die aalglatten Krawattenhalter und Hosenanzüge sich bei diesem Thema wieder besonders in Szene setzen. Es ist wie so vieles nicht ihr Thema. Sie möchten sich damit ihren politischen Postenbeschaffern anbiedern, sie möchten sich irgendeine Funktion und Kompetenzen, die sie nicht haben, andichten. Nocheinmal: Es ist nicht ihr Thema und ihre Aufgabe.

 

Eine Kammer kann kein Veto gegen ein Gesetz einlegen, noch darf sie per gesetzlichem Auftrag, besonders mangels demokratischer Legitimation durch die Betroffenen, Forderungen stellen. Schon gar nicht außerhalb ihrer Verwaltungsaufgaben. Jeder in der Politik weiß das. Deshalb ist es der Politik auch reichlich egal was Kämmerlinge von sich geben. Da wird wohlwollend genickt, wenn es politisch passt. Ansonsten ist es eben eine akustische Belästigung unter vielen.

 

Wenn Kammern etwas durchsetzen könnten, was nicht sowieso gewollt ist, hätte die Politik diese niemals eingerichtet.

 

Das gilt ganz besonders bei COVID-19. Für die Zwangskammern bedeute das, das tun, was zu ihrer zentralen Kompetenz gehört: Akten sortieren, Dokumente stempeln, Kaffee kochen und Gummibaum putzen. Und natürlich Millionen von Euro Zwangsbeiträge eintreiben und in gigantischer Selbstverwaltung zum Schaden der Berufsangehörigen verbrennen.

 

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