Arbeitgeber und Kammern

 

Passend zum 1.Mai, möchte ich hier noch einmal das Thema Kammern und Arbeitgeber einordnen.

 

Immer wieder werden bei den Kritikern oder auch bei den Arbeitnehmervertretern Formulierungen verwendet wie:

 

Unklar ist, ob die Kosten für den Zwangsbeitrag durch den Arbeitgeber übernommen werden müssen. / Die Übernahme der Kosten für Pflichtfortbildungen durch den Arbeitgeber muss noch geklärt werden. / Es muss geklärt werden, ob die Pflichtfortbildungen Arbeitszeit sind. / ...

 

Damit wird leider unterschwellig die Hoffnung geweckt, dass zumindest der wirtschaftliche Schaden auf den Arbeitgeber abgewälzt werden kann. Dazu eine ganz klare Information:

 

Der Arbeitgeber hat mit der Zwangskammer genau so viel zu tun, wie mit einer Mitgliedschaft im Sportverein oder Schachklub.

NICHTS!

Der Arbeitgeber ist komplett raus aus dieser Nummer.

 

Kammerzwang ist in jedem Bezug Privatsache. Weil ihr einmal das Examen zu einem Pflegeberuf abgelegt habt, seid Ihr als Privatperson den Kammern zugewiesenen. Im Prinzip eine Berufssteuer auf Lebenszeit. Diese müsst Ihr auch bezahlen, wenn ihr nicht im Beruf arbeitet (Anmerkung) – also gar keinen oder keinen Pflegearbeitgeber habt. Lediglich die Höhe der »Steuer« variiert. Alle sonstigen Verpflichtungen wie. z.B. Pflichtfortbildungen, evtl. Versicherung, Verwaltungsgebühren usw. sind ebenfalls Eure Privatsache und müssen weiterhin von Euch unter Androhung von Sanktionen erbracht werden.

 

Diese Kosten könnt ihr natürlich steuerlich geltend machen. Aber das senkt die diese Kosten bestenfalls ein paar Prozent. Das Finanzamt gibt Euch das Geld nicht zurück.

 

Theoretisch kann der Arbeitgeber natürlich freiwillig oder im Rahmen eines Tarifvertrages diesen Schaden ersetzen. Aber nur so lange er dazu Lust und Mittel hat. Dann taucht noch ein anderes Problem auf. Ihr werdet damit gegenüber den Pflegekräften, deren Arbeitgeber dies nicht finanzieren kann oder will, besser gestellt. Ihr erhaltet einen erheblichen Geldwerten Vorteil (Gehalt, Arbeitszeit, Seminargebühr), der versteuert werden muss.

Für einen »reichen« Arbeitgeber ist das ein klarer Wettbewerbsvorteil. Damit kann er verhindern, dass ihm sein Personal nicht so schnell wegläuft.

 

In der Uniklinik Mainz hat man bereits einen solchen Tarifvertrag angekündigt, der zumindest den Schaden des Zwangsbeitrages übernehmen soll. Dadurch steigen die Lohnkosten für die Pflege. Geld, welches nicht in Personal investiert werden kann. Für die Pflegekräfte gibt es keinen Vorteil, denn eine Einkommensverbesserung haben sie dadurch nicht.

Für die Kostenträger ist das eine fragwürdige Entscheidung. Denn die Kostenträger zahlen für die Versorgung und Pflege von ihren Versicherten. Nicht damit künstlich geschaffene Verwaltungsstellen bezahlt werden oder sich Freizeitfunktionäre ihr Kammerhobby finanzieren lassen.

 

Als Kostenträger würde ich mich über eine solche Steilvorlage in den nächsten Finanzierungsverhandlungen freuen. Wenn der Arbeitgeber dafür Geld übrig hat, kann es mit dem Budget der Pflege ja nicht so schlecht bemessen sein.

 

Anmerkung:

Wenn Ihr gar nicht in der Pflege arbeitet (damit ist nicht nur ein richtiges Arbeitsverhältnis gemeint, sondern auch jede ehrenamtliche oder andere unbezahlte oder freiwillige pflegerische Tätigkeit, und ihr in keiner Tätigkeit arbeitet, in der ihr Kenntnisse aus eurer Pflegeausbildung nutzen könnt), dann habt ihr evtl. eine Chance aus der Zwangsmitgliedschaft herauszukommen. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Sobald ihr eine entsprechende Tätigkeit wieder aufnehmt, müsst ihr euch bei der Kammer wieder melden.

 

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