Was Ihr für Euer Geld bekommen würdet und vor allem, was nicht!

(Nordrhein-Westfalen)

 

Habt Ihr schon mal im Heilberufegesetz nachgelesen, was eine Kammer wirklich für Aufgaben hat? Wisst Ihr, was Ihr für Euer Geld wirklich bekommen werdet?

Warum lest Ihr es nicht einfach nach, sondern hört nur was Euch die Kammerinitiatoren erzählen?

 

Die Zwangskammerbefürworter erzählen gerne das Märchen von einer Interessenvertretung, wenn es um die Aufgaben einer Kammer geht.

Tatsache ist, als staatlich angeordnete Zwangseinrichtung ist eine Kammer weder eine Interessenvertretung noch ein Sprachrohr für die exam. Pflegekräfte. Ansonsten würde die Politik Euch vorschreiben, wer Eure Interessen gegenüber Staat und Gesellschaft zu vertreten hat. Das ist mit dem Prinzip der Demokratie nicht vereinbar.

 

Wenn Kammern irgendetwas Relevantes politisch bewegen könnten, dann wäre das Thema schon im Vorfeld beerdigt worden. Nicht die exam. Pflegekräfte brauchen eine Kammer sondern die Politik!

 

Die Kammer beschäftigt sich nur mit den Inhalten der beruflichen Tätigkeit, nicht mit den Bedingungen unter denen man diesen Beruf ausübt!

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom März 2016 noch einmal deutlich gemacht, zu welchen Themen und in welcher Form sich Kammern äußern dürfen.

 

Eine Kammer darf nur zu ihren gesetzlich geregelten (Verwaltungs-)Aufgaben in beschreibender und gutachterlicher Weise Stellung nehmen und das nur für den betreffenden Personenkreis. Diese Aufgaben sind im Heilberufsgesetz formuliert. Wird eine Kammer für exam. Pflegekräfte eingerichtet, gilt dieses auch ausschließlich für die exam. Pflegekräfte. Nur zu diesen berufsinterenen Verwaltungsaufgaben darf sich die Kammer gutachterlich äußern. Forderungen darf die Kammer nur im Rahmen dieser Themen an die ihr zugewiesenen Personen (also die exam. Pflegekräfte) richten. Nicht an den Staat, die Politik, die Gesellschaft, Arbeitgeber, Krankenkassen o. ä. Dabei spielt es keine Rolle ob irgendwo im Gesetz von wirtschaftlichen oder sozialen Belangen oder Interessen der Berufsgruppe gesprochen wird. Diese Themen darf die Kammer ebenfalls nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben behandeln.

 

Hier könnt Ihr den entsprechenden §6 des Heilberufsgesetzes für Nordrhein-Westfalen nachlesen:

 

Aufgaben der Heilberufekammern in Nordrhein-Westfalen

 

Lesen lohnt sich, um zu wissen worum es geht. Nur das sind die Tätigkeitsbereiche der Kammer. Sonst nichts.

Wollt Ihr wirklich für so etwas viel Geld bezahlen und Zeit und Kraft investieren?

 

Quelle des gesamten Gesetzestextes: recht.nrw.de

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