Der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist seit Monaten (2017) die Geschäftsführerin abhandengekommen und wie in einer Parallelwelt hat es niemandem für notwendig erachtet, dies den Betroffenen zu kommunizieren.
Spontan fiel mir Hitchcocks Filmtitel »Eine Dame verschwindet« ein, als ich im Spätjahr erfuhr, dass die Geschäftsführerin der Pfälzer Pflegekammer, Anja Kistler, scheinbar ihr Amt nicht mehr ausübt. Im Film ging es um eine Frau, die auf mysteriöse Weise verschwunden ist. Auch die Geschäftsführerin der Pflegezwangskammer Rheinland-Pfalz scheint diesem Mysterium anheimgefallen zu sein. Die DBfK-Frau Anja Kistler hat es in der Vergangenheit schließlich zu einer »Berühmtheit« gebracht. Sie ist die erste Geschäftsführerin einer Pflegekammer und hat immerhin rund 11.000 Pflegekräfte unter Androhung von juristischen Übergriffen zu einer Zwangsregistrierung genötigt. Wer einen solchen Schaden am Berufsstand anrichtet, der hinterlässt einen bleibenden Eindruck in der Branche.
Nun kann man trefflich spekulieren, warum jemand so einen Posten aufgibt. Schließlich war sie gerade einmal knapp zwei Jahre im Amt. Vor allem aber darf man verwundert sein, das die auf Transparenz und Glaubwürdigkeit bedachten Spitzenkräfte der Zwangskammer dies nicht ihren angeblich so wichtigen »Mitgliedern« kommuniziert haben. Eine so entscheidende Personalveränderung müsste eigentlich deutlich auf der Homepage und in der Kammergazette publiziert werden. Wofür ist dieses Druckwerk denn sonst da. Schließlich geht es hier nicht um eine kleine Pflegeausweisstemplerin, sondern um die leitende Bürokraft der Kammer. Sonst sind die Kämmerlinge doch immer sehr darauf bedacht sich medienwirksam in Szene zu setzen und haben eigens dafür aus Zwangsbeiträgen finanzierte PR-Leute. Wenn die Kammer so exorbitant wichtig für die exam. Pflegekräfte sein soll, wie kann es sein, dass sie dann monatelang ohne offizielle Geschäftsführung segelt? Abgesehen davon ist dieser Posten laut eigener Satzung und Heilberufegesetz zu besetzen. Das wirft auch juristische Fragen auf, welche der Vorstand und die Mitglieder der Vertreterversammlung zu verantworten haben. Da haben die »öffentlich-rechtlichen Körper der Kammer« wohl noch ein Erklärungsdefizit.
Die Pfälzer Kammer bedroht aktuell eine ganze Reihe von Pflegekräften mit Ordnungsgeldern. Dafür sollte es eine persönlich verantwortliche Geschäftsführung geben, die dieses Vorgehen gegen die Pflegekräfte inhaltlich und juristisch zu verantworten hat.
Eine berechtigte Frage der Betroffenen ist auch, welche Kosten mit der Veränderung im Personal der Kammer verbunden sind. Wurden Abfindungen bezahlt oder gibt es Übergangsgelder, evtl. sogar Rentenansprüche gegen die Kammer? Kämmerlinge sind dafür bekannt, dass sie in erster Linie sich selbst am nächsten sind. Ganz wie ihre politischen Vorbilder und Postenbeschaffer. Da dürfen die betroffenen Pflegekräfte völlig zu Recht Auskunft verlangen, ob und in welchem Umfang hier ihre Zwangsbeiträge Verwendung finden.