Rheinland-Pfalz: Eine Verfassungsbeschwerde

 

In Rheinland-Pfalz haben Pflegekräfte im Juni 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Zwangszuweisung in die Pflegekammer gestellt. Diese wurde bereits im August vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Für einen Berufsstand, der im allgemeinen durch Passivität auffällt, ein fast ungeheuerlicher Vorgang. Aber ein Zeichen dafür, was mit dem Kammerzwang ausgelöst wurde.

 

Bundesverfassungsgericht


Die Pfälzer Pflegezwangskammer hat am Anfang gleich mit einer Presserklärung reagiert und ihre Gelassenheit mit dieser Beschwerde dargestellt. Das war zu erwarten. Wer seinen Posten hat, weil ihm die »politischen Freunde« ein Gesetz geschrieben haben, der darf sich zumindest juristisch auf der sicheren Seite sehen.


Beim bffk e.V. hat man sich länger mit dem Thema Verfassungsgericht beschäftigt und hat dort schon erahnt, dass diese Beschwerde keinen Erfolg haben wird. Und dies ist auf keinen Fall abwertend gegenüber den Beschwerdestellern gemeint, sondern einfach der Tatsache geschuldet, dass es gerade bei berufsständischen Kammern bereits ähnlich gelagerte Entscheidungen gibt. Im Gegenteil, eine solche Initiative kann man nicht hoch genug bewerten. Gleichzeitig ist es mal wider eine schallende Ohrfeige für die Politikerinnen und Politiker, welche die Pflegekräfte derart in die Enge getrieben haben, dass diese keinen anderen Ausweg sahen, als das höchste deutsche Gericht anzurufen. Der Politik dürfte diese Ablehnung gefallen, waren es doch die Politiker, welche diese Kammer zurechtgetrickst hatten und diese Form der »Gewalt gegen Pflegekräfte« als ihren persönlichen und politischen Charakter festgeschrieben haben. Und es sind die Politiker, die mit einer solchen Kammer behaupten können, etwas für die Pflege getan zu haben. Wer die Pflege in über 40 Jahren erfolgreich politisch an die Wand gefahren hat, der muss sich irgendwie ein Feigenblatt über das eigene Unvermögen legen.


Und natürlich wird diese Ablehnung auch den Zwangskämmerlingen gefallen, die sich jetzt noch skrupelloser dem Abkassieren ihrer Opfer widmen können. Und mit Sicherheit werden die Zwangskämmerlinge mit hochgereckten Nasen behaupten, dass sie so durch das Verfassungsgericht legitimiert worden sind.


Hier muss man diese Ablehnung genauer betrachten. Was wurde den abgelehnt? Das Verfassungsgericht prüft, ob das Gesetz das die Zwangskammer zum Existieren benötigt, mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist. Das Verfassungsgericht prüft nicht, ob diese Kammer und die Personen die darin die Hebel bewegen einen Wert oder Nutzen für die Gesellschaft oder Pflegekräfte haben. Dies ist der entscheidende Punkt. Nur weil die Zwangsverkammerung mit der Verfassung in Einklang zu bringen ist, bedeutet das noch lange nicht, dass diese auch einen Gewinn für den Berufsstand darstellt oder für die Betroffenen einen Sinn macht. Man darf in diesem Land viele Dinge machen, die dumm und nutzlos, aber verfassungskonform sind.


Möchte man prüfen, ob die Kammer und die Unterstützer dahinter einen Wert für die Gesellschaft und die Pflegekräfte haben, dann muss man nur den Zwang aus dem Gesetz herausnehmen. Das, was übrig bleibt, ist der Wert und Nutzen der Kammer bzw. der Personen, die sich darin so unglaublich wichtig nehmen.

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