In den Augen der Gaggenauer Zwangskämmerlinge dürften bereits die Euro-Zeichen leuchten. Das (grün-schwarze) Pflegekammergesetz sieht vor, dass im ersten Jahr von jeder Person, die der Kammer zugeordnet wird, ein pauschaler Beitrag in Höhe von 5€ pro Monat erhoben werden kann. Das sind 60 € pro Jahr und Person. Ein Betrag, der häufig auch als Mindestbeitrag bei Zwangskammern herangezogen wird.
Bei ca. 110.000 Betroffenen sind das ca. 6.600.000 Euro gesicherte Einnahmen.
Finanziert aus dem sauer verdienten Gehalt von uns Pflegekräften. Das ist nur der mögliche Start- bzw. Mindestbeitrag. Später kann ( ... wird) es noch viel höher werden. Andere Folgekosten (z.B. durch Pflichtfortbildung etc.) sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Quelle: Landespflegekammergesetz Baden-Württemberg, §28
(1) Die Landespflegekammer hat die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen durch Beiträge der Kammermitglieder (Umlage) zu beschaffen, soweit sonstige Einnahmen nicht zur Verfügung stehen. Die Umlage wird nach der Beitragsordnung erhoben; aus sozialen Gründen sollen in der Beitragsordnung für bestimmte Personen oder Gruppen von Kammermitgliedern Beitragsermäßigungen und auch Beitragsfreistellungen festgelegt werden. Die Landespflegekammer kann im ersten Jahr ihres Bestehens einen pauschalen Beitrag bis zu 5 Euro monatlich festsetzen.
Die künftige Existenz einer politisch verordneten Zwangsorganisation »Pflegekammer Baden-Württemberg« ist den Mitgliedern der meisten Pflegeverbände sowie den Mitgliedern der Grünen und CDU zu verdanken.